Buch-, Zeitschriften-, Kunst- und Musikalienhandel (Handel mit vervielfältigten Schriften und bildlichen Darstellungen) sowie Buch-, Kunst- und Musikalienverlag (Übernahme von Werken der Literatur, bildenden und Tonkunst zur Vervielfältigung und zum Vertrieb); kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie Lizenzen, Patente und weitere immaterielle Güterrechte erwerben und veräussern.