Regelung des Nahverkehrs innerhalb der Region Sargans-Werdenberg durch: Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden des Kantons St. Gallen und der in der Region gelegenen Gemeinden; durch gemeinsame Übernahme von Transportaufträgen durch die Genossenschafter selbst oder durch Förderung der Übernahme durch ein Mitglied, welches die Abwicklung in Zusammenarbeit mit der Transportgemeinschaft vornimmt; durch Abschluss von Vereinbarungen mit öffentlich-rechtlichen oder privaten Auftraggebern; durch Förderung der Zusammenarbeit unter den Genossenschaftern; durch Unterstützung derjenigen Transportverbände die gesamtschweizerisch im Interesse des Transportwesens wirken.