Die Kasse ist eine Krankenkasse im Sinne von Art. 12 KVG, die Versicherungsleistungen im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung und im Bereich der privaten Zusatzversicherungen gemäss dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag gegen die wirtschaftlichen Folgen von Krankheit, Unfall und Mutterschaft erbringt. Die Kasse kann sich Verbänden und Organisationen anschliessen sowie Zweigniederlassungen errichten. Die Kasse fördert die Verhütung von Krankheiten durch Aufklärung und unterstützt ent sprechende Bestrebungen.