Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung von freiwilligen Unterstützungen oder Beiträgen als Ergänzungen der Leistungen der übrigen Fürsorgeeinrichtungen an die Arbeitnehmer der Stifterfirma, wie folgt: Im Falle von Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers selbst; im Falle von Krankheit, Unfall oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder einer anderen Person, für deren Unterhalt er sorgt; im Falle von übrigen Notlagen oder Unterstützungsbedarf. Die Stiftung kann ausserdem die Finanzierung und Leistung von Beiträgen der Stifterfirma an steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen vornehmen, denen sie sich angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat.