Projektierung, Einrichtung und Herstellung von sowie Handel mit Maschinen und Anlagen jeder Art, insbesondere für die Wasseraufbereitung und die Abwasserreinigung; Gesellschaft kann auch sämtliche Geschäfte industrieller und/oder kaufmännischer Art tätigen, welche mit diesem Geschäftszweig unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehen. Insbesondere ist die Gesellschaft auch berechtigt, beliebiges Grundeigentum zu erwerben, zu belasten oder zu veräussern.