Rückversicherer im Sinne von Art. 14 KVG; Verteilung der Risiken der angeschlossenen Krankenkassen auf eine breitere Basis; Verbesserung der strategischen und administrativen Voraussetzungen mittels verschiedener Versicherungen und Dienstleistungen; Optimierung der wirtschaftlichen Voraussetzungen durch Beteiligungen und Zusammenarbeitsverträge mit Dritten; Vertretung der gemeinsamen Interessen gegenüber Politik, Behörden, Medien, Branchenorganisationen und anderen Akteuren im Gesundheitswesen; Lieferung von Entscheidungsgrundlagen durch Information, Aus- und Weiterbildung sowie Bereitstellung von Kennzahlen und Qualitätskriterien.