Die Stiftung bezweckt die Durchführung der ausserobligatorischen beruflichen Vorsorge für die Arbeitnehmer der der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber sowie für weitere Personen, welche sich der Stiftung anschliessen. Zur Erfüllung des Zwecks kann die Stiftung als Versicherungsnehmerin und Begünstigte mit der Stifterin Versicherungsverträge zur Versicherung der Risiken Tod, Invalidität oder Alter abschliessen oder in solche Verträge eintreten.