Anbieten von Dienstleistungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der ganzen Schweiz und im Ausland im Bereich der beruflichen Stellenvermittlung und der Personalberatung gemäss Art. 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung (AVG), und des Personalverleihs sowie Förderung der Aus- und Weiterbildung des Berufsnachwuchses und der kaufmännischen Angestellten. Zur Erreichung dieses Zweckes schliesst die Gesellschaft insbesondere Geschäftsstellen-Verträge und bei Leiharbeit Agentur-Verträge mit lokalen Organisationen, insbesondere des Schweizerischen Kaufmännischen Verbandes SKV, ab. Sie stellt solchen Geschäftsstellen ihr Know-how zur Verfügung, fakturiert die erbrachten Dienstleistungen und zeichnet für das Lohnwesen im Personalverleih verantwortlich. Der Gesellschaft obliegt insbesondere die Definition und die Durchsetzung einer gesamtschweizerischen Marketing-Strategie, die Unternehmensplanung und die Tarifpolitik. Sie koordiniert die Dienstleistungen, stellt den Informationsaustausch sicher, plant Werbemassnahmen und bildet die Angestellten der Geschäftsstellen aus; kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.