Die Gesellschaft bezweckt: im Kanton Graubünden sowie in der Südostschweiz Konzessionen und Bewilligungen für lokale Fernsehprogamme zu halten. Umfang, Inhalt und Art der Fernsehprogramme richten sich nach den einschlägigen Konzessionen, Bewilligungen und Verträgen. Die Gesellschaft ist befugt: im Sendegebiet der Allgemeinheit zugängliche lokale Fernsehprogramme zu verbreiten oder durch ihr nahe stehende Gesellschaften verbreiten zu lassen; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten.