Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG (BG über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) und seiner Ausführungsbestimmungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber der der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber mit Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen, durch Gewährung von Leistungen in den Fällen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben und im Rahmen des Stiftungszweckes Ermessensleistungen gewähren.