Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Invalidität und Tod. Der Zweck wird erreicht durch Ausrichtung von Unterstützungen oder Gewährung von Darlehen bei Hinterlassenschaft oder Invalidität. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von Unternehmungen angeschlossen werden, die mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbunden sind.