Führung eines Spielwarengeschäftes und Bastelshops sowie Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben, belasten oder veräussern sowie Darlehen gewähren und Kredite aufnehmen.