Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe, in Heimberg ein Freizeit- und Sportzentrum mit den dazugehörigen Anlagen zu erstellen und zu betreiben. Die Genossenschaft ist befugt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Genossenschaftszweck direkt oder indirekt dienen oder ihn zu fördern geeignet sind. Sie kann sich dazu an anderen Unternehmungen, die gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgen, beteiligen oder solche Unternehmungen übernehmen sowie Grundstücke erwerben oder veräussern.