Annahme, Entwässerung, Trocknung und Verwertung von Klärschlamm. Die Gesellschaft kann sich an weiteren Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen, Immobiliarsachgeschäfte abschliessen. Im Rahmen der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben ist die Gesellschaft insbesondere befugt, Gebühren zu erheben und Verfügungen zu erlassen.