Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die im Dienste der römisch-katholischen Kirchgemeinden im Kanton Solothurn und weiteren römisch-katholischen Institutionen im Kanton Solothurn stehenden Weltgeistlichen und anderen Arbeitnehmenden sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Kann über diegesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Invalidität, ferner zur Erreichung ihres Zweckes Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.