Die Stiftung bezweckt, den Mitarbeitern der Betriebe der SV Group und der mit ihr wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmen, die der Stiftung angeschlossen sind, Kinderzulagen und allfällige andere Familienzulagen auszurichten; sie hat mindestens Leistungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zu erbringen.