Die Stiftung hat den Zweck, im Gebiet der Gemeinde Schwändi in den Grenzen, wie sie am Tag der Errichtung der Stiftung bestehen, im sozialen, schulischen und gesellschaftlich-kulturellen Umfeld tätig zu sein. Die Stiftung kann namentlich: a) in den Bereichen Bildung und Sozialwesen Beiträge ausrichten, sofern nicht genügend andere Mittel zur Verfügung stehen und Bedarf besteht; b) die Tätigkeit von Vereinen, aber auch die Organisation von Ausstellungen, Konzerten etc. oder die Einrichtung von Bibliotheken oder Sammlungen durch Beiträge oder auf andere Art unterstützen; c) das kirchliche Leben unterstützen, sei es durch Beiträge an Gottesdienste oder andere Anlässe, sei es für Anschaffungen, sei es für die Förderung der seelsorgerischen und sozialen Aufgaben der Kirche; d) Zuwendungen an Einzelpersonen und Familien in Schwändi vornehmen, wenn diese sich in einer Notlage befinden und der Unterstützung in medizinischer, seelsorgerischer, schulischer oder anderer Art bedürfen; e) Ausbildungsbeiträge leisten; f) Aktivitäten zur Förderung des Dorflebens unterstützen. Vorbehalten bleibt eine Änderung des Zwecks durch die zuständige Kantonsbehörde gemäss Artikel 86a des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.