Die Stiftung bezweckt das Halten zu Eigentum und den Besitz sowie den Betrieb und Unterhalt des sog. Kolpinghauses in Altdorf UR. Das Kolpinghaus stellt Vereinsmitgliedern der "Kolpingfamilie Altdorf" Wohn- und Geschäftsräume zu familienfreundlichen Bedingungen zur Verfügung. Besteht seitens der Vereinsmitglieder kein Bedarf, so können die wohn- und Geschäftsräume auch an Nichtvereinsmitglieder vermietet werden. Ferner dient das Kolpinghaus Vereinen und Privaten für gesellschaftliche und familiäre Anlässe. Solange die Kolpingfamilie Altdorf oder eine entsprechende Nachfolgeorganisation besteht, hat diese Anspruch auf prioritäre Benützung und Nutzung des Vereinslokals. Die Stiftung kann die Kolpingfamilie Altdorf finanziell unterstützen.