Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma "Meister Atelier AG", in Zürich, ihre Angehörigen und ihre Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer im Zeitpunkt seines Todes oder in den letzten Jahren vor seinem Tod in erheblichem Umfang gesorgt hat, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftung kann auch das Personal von Betrieben, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, angeschlossen werden.