Errichtung und Betrieb von Tagesheimen in Allschwil. Die Tagesheime dienen der Betreuung von Kindern im Alter von in der Regel 2 Monaten bis 15 Jahren, welche zufolge Erwerbstätigkeit beider bzw. der alleinerziehenden Elternteile oder aus anderen Gründen tagsüber nicht in der Familiengemeinschaft betreut werden können.