Beschaffung der erforderlichen Mittel für den Unterhalt desjenigen Teils des Zunfthauses zur Saffran, der als Schutzobjekt im Sinne kantonal- und stadtzürcherischer Vorschriften betreffend den Heimatschutz und des Beschlusses des Stadtrates von Zürich vom 13. November 1969 (Ziff. 2) unter Denkmalschutz gestellt wurde.