Vorsorge zugunsten der leitenden Mitarbeiter der Zürichsee Medien AG, in Stäfa, sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod oder Invalidität; freiwillige Unterstützung der leitenden Mitarbeiter bei unverschuldeter Notlage, sofern diese bei der Firma Zürichsee Medien AG, in Stäfa, tätig sind oder tätig waren; Äufnung der nötigen Mittel für allfällige Leistungsverbesserungen zugunsten der leitenden Mitarbeiter; Äufnung der nötigen Mittel für die Verbesserung der Leistungen bei vorzeitiger Pensionierung.