Verwaltung des eigenen Vermögens und Halten von Beteiligungen, insbesondere von Beteiligungen an Goldminen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen und andere Unternehmungen erwerben, errichten oder pachten, im In- und Ausland beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.