Die Stiftung bezweckt die Durchführung der ausserobligatorischen beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge für die ihr angeschlossenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Anschluss eines Arbeitgebers respektive seiner Arbeitnehmer (nachstehend Firma genannt) an die Stiftung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, welche die Beziehungen zur Stiftung regelt. Innerhalb der Stiftung bildet jede angeschlossene Firma ein eigenes Vorsorgewerk, für das eine eigene Rechnung geführt wird. Für jedes Vorsorgewerk besteht ein Reglement mit Bestimmungen über Art und Umfang der versicherten Leistungen. Der Stiftungszweck wird dadurch erreicht, dass die Stiftung die versicherungsmässige Rückdeckung mittels Kollektiv-Lebensversicherungsvertrag bei der Swiss Life AG sicherstellt. Die Stiftung tritt gegenüber der Swiss Life AG als Versicherungsnehmerin und Begünstigte auf. Die Stiftung übernimmt alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Das Tätigkeitsgebiet der Stiftung umfasst die ganze Schweiz.