Durchführung der beruflichen Vorsorge und seiner Ausführungsbestimmungen durch die Gewährung von Leistungen im Alter, bei Tod und bei Invalidität für die Arbeitnehmer der der Stiftung angeschlossenen Unternehmungen und für weitere Personen, welche sich der Stiftung im Rahmen der steuerrechtlichen Bestimmungen anschliessen. Die Stiftung bezweckt die Durchführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG sowie der nicht obligatorischen beruflichen Vorsorge. Die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.