Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge für die nachstehend bezeichneten Destinatäre gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch die Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod, die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge von Arbeitnehmern, die Erbringung von Leistungen zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien an andere steuerbefreite Personalvors orgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Weiter bezweckt die Stiftung die Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen ausser zu Vorsorgezwecken keine Leistungen entrichtet werden, zu denen die Firma (bzw. Firmen) rechtlich verpflichtet ist (bzw. sind) oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise entrichtet (bzw. entrichten) (z.B. Gehalts-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen etc.). Destinatäre sind die Arbeitnehmer – inklusive Geschäftsleitungsmitglieder und Verwaltungsräte – der Firma, ihre Angehörigen und ihre Hinterlassenen sowie Personen, für die sie im Zeitpunkt ihres Todes oder in den letzten Jahren vor ihrem Tod in erheblichem Umfang gesorgt hat. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal vonmit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.