Beteiligung sowie Finanzierung, Kontrolle und Organisation von in- und ausländischen Gesellschaften. Die Gesellschaft kann sich an in- und ausländischen Gesellschaften mit ähnlichem oder gleichem Zweck beteiligen. Sie kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sowie Liegenschaften erwerben und veräussern.