Die Gesellschaft bezweckt die in der Regel länderübergreifende Beratung von Unternehmen und Institutionen und ihren Führungsorganen im Kommunikationsbereich sowie im Bereich des Ereignis- und Beziehungsmanagements. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen irgendwelcher Art direkt oder indirekt beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschä fte tätigen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die mittelbar oder unmittelbar damit im Zusammenhang stehen, sowie alle Geschäfte betreiben, die im Interesse der Gesellschaft als geboten erscheinen.