Betrieb einer Autocar-Reiseunternehmung. Die Gesellschaft kann Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, sich in jeder rechtlich möglichen Form an solchen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Sie kann Immobilien erweben, belasten und veräussernun im übrigen alle Geschäfte tätigen und Verträge abschliessen, welche der Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sind oder im Zusammenhang mit der Anlage ihrer Mittel stehen.