Der Zweck der Zweigniederlassung ist der Betrieb der direkten und indirekten Schadenversicherung in allen Versicherungszweigen unter Ausschluss versicherungsfremden Geschäftes. Die Zweigniederlassung kann alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Zweigniederlassung mit sich bringen kann. Darunter fallen insbesondere auch der Abschluss von besonderen Vermögensverwaltungsverträgen und der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien.