Betrieb von Belagsaufbereitungsanlagen, Handel mit Strassenbaumaterialien und verwandten Produkten. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen der gleichen oder ähnlichen Branche gründen oder übernehmen oder sich an solchen Unternehmen beteiligen oder sich in Interessengemeinschaften verbinden sowie Liegenschaften erwerben, verwalten, belasten und veräussern.