Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer, deren Angehörige und Hinterlassene der in Art. 1 Ziff. 1 genannten Arbeitgeberin, einerseits, sowie von Unternehmungen oder Personen, die mit ihr durch ihre Tätigkeit oder wirtschaftlich oder finanziell eng verbunden sind, andererseits, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit.