Die UTS bezweckt die Durchführung der beruflichen Personalvorsorge im Rahmen des Bundesgesetzes für die berufliche Vorsorge (BVG) und dessen Ausführungsbestimmungen für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer der ihr angeschlossenen Firmen. Die UTS erbringt Leistungen bei Invalidität, Tod und im Alter. Die UTS kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende sowie zusätzliche, ausserobligatorische Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützung in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit und auch die freiwillige Vorsorge gemäss Art. 4 BVG durchführen.