Finanzielle Sicherung der Personalvorsorgestiftung der Stifterfirma; sie kann einmalige oder periodische Zahlungen an unterstützungsbedürftige Arbeitnehmer oder an leitende Arbeitnehmer leisten. Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann der Stiftungsrat im Rahmen der Stiftung eigene Kassen führen und/oder mit schweizerischen Versicherungsgesellschaften geeignete Versicherungsverträge abschliessen, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin sein muss.