Gewährung von Unterstützungen und Leistungen an das Mitglied im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; an das Mitglied in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; im Falle des Todes des Mitglieds an den überlebenden Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt es im Zeitpunkt seines Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist; an Mitglieder, die infolge von Problemen am Arbeitsplatz fremde Hilfe, wie Rechtsberatung oder Mediation in Anspruch nehmen müssen; von Aktivitäten zugunsten der Mitglieder, wie Mitgliederversammlungen und Weiterbildungsveranstaltungen.