Bau und Betrieb von Abfallentsorgungs- und Verwertungsanlagen, welche im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften den Mitgliedgemeinden sowie weiteren Gebieten zur Entsorgung ihrer Abfälle dienen. Der Verein kann weitere Anlagen, wie zum Beispiel Deponien erstellen und betreiben oder sich an solchen Anlagen beteiligen, soweit diese mit der Abfallbewirtschaftung in Zusammenhang stehen.