Standardisierung, Vereinheitlichung und Vereinfachung der (elektronischen) Übermittlung von Daten (insbesondere Lohndaten), welche Unternehmen und Arbeitgeber aufgrund einer gesetzlichen Pflicht oder einer vertraglichen Vereinbarung zur gesetzeskonformen Weiterbearbeitung an Behörden oder Versicherungen zu liefern haben; Entwicklung und Lizenzierung von Standards (z.B. bezüglich Datenaustauschformaten) und Software; Überprüfung und Zertifizierung von Lohnprogrammen sowie Aufbau einer technischen, organisatorischen und personellen Infrastruktur zur (elektronischen) Datenübermittlung.