Berufliche Vorsorge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SUVA und ihren Angehörigen unter Einschluss der Mitglieder der Geschäftsleitung, sofern sie nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVG zu versichern sind, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Invalidität, Alter und Tod; Versicherung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von mit der SUVA organisatorisch, personell und wirtschaftlich verbundenen Unternehmen.