Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie für deren Hinterlassenen gegen wirtschaftliche Folgen von Atler, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindesleistungen hinausgehen und Unterstützungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit erbringen.