Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod sowie Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit. Kann an Destinatäre oder deren Hinterbliebene in Einzelfällen Zuwendungen erbringen, wenn die übrigen Versicherungsleistungen aus besonderen Gründen nicht ausreichen, durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hiezu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden, ferner zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugusten der Destinatäre bestehen.