Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität für die im Reglement festgehaltenen Arbeitnehmer der Firma und mit dieser eng verbundener Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen; Betrieb einer über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; Erbringung der Arbeitgeberbeiträge aus Mitteln der Stiftung, wenn von diesen vorgängig Beitragsreserven geäufnet und diese gesondert ausgewiesen worden sind.