Gewährung von Unterstützung oder von Beiträgen an die Mitarbeiter der Stifterfirma und der mit ihr wirtschaftlich oder finanziell verbundenen Firmen, sowie an deren Angehörige: an den Mitarbeiter im Fall von Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit oder sonstiger Notlage; an den Mitarbeiter im Falle von Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit oder sonstiger Notlage seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; im Falle des Todes des Mitarbeiters an den überlebenden Ehegatten sowie an Personen, zu deren Unterhalt er im Zeitpunkt des Todes beigetragen hat; an den Mitarbeiter für seine Aus- und Weiterbildung sowie jene der Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; für den Unterhalt und Betrieb von Wohlfahrtseinrichtungen zu Gunsten der Mitarbeiter. Die Stiftung kann solche Einrichtungen auch selbst erwerben oder erstellen.