Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Arbeitgeberfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie für deren Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität; kann über die BVG-Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben und Unterstützungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit, erbringen. Weiteres vergleiche Stiftungsurkunde.