Gewährung von Unterstützungen für die Arbeitnehmer und Pensionierten der Stifterfirma sowie die Angehörigen und Hinterlassenen dieser Personen, insbesondere gegen die wirtschaftlichen Folgen des Alters, des Todes und der Invalidität, ferner auch im Fall von Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder unverschuldeter Notlage, wobei die Gewährung von Unterstützungsleistungen an Bedingungen oder zu erfüllende Auflagen geknüpft werden kann, Ausrichtung wiederkehrender, freiwilliger Vorsorgeleistungen an ehemalige, vorzeitig pensionierte Mitarbeiter, gegebenenfalls deren Hinterlassene, wobei solche Leistungen in schriftlichen Vereinbarungen zwischen der Stiftung und den Destinatären definiert und von der Stifterfirma vorgängig finanziert werden müssen, Mitwirkung bei der Sicherstellung der Beitragspflicht des Arbeitgebers gegenüber der oder den reglementarischen Vorsorgeeinrichtungen der Stifterfirma im allgemeinen, wobei die Beiträge, welche die Stifterfirma gemäss Reglement zu entrichten hat, und die Beiträge, die sie an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen für ihr Personal zu leisten hat, sowie allfällige Einmalleistungen von der Stiftung nur erbracht werden können, wenn vorgängig die entsprechenden Mittel von der Stifterfirma bei ihr geäufnet wurden und gesondert ausgewiesen sind.