Die Vorsorgestiftung bezweckt die Förderung der steuerbegünstigten, gebundenen Selbstvorsorge im Sinne von Art. 82 BVG durch den Abschluss von Vorsorgevereinbarungen Sparen 3 mit einzelnen Privatpersonen, gegebenenfalls auch durch die Entgegennahme von Freizügigkeitsguthaben im Sinne von Art. 331c OR._Nebst der Führung von Vorsorgekonten kann die Vorsorgestiftung im Sinne von Art. 1 Abs. 3 BVV3 Risiko-Vorsorgeversicherungen vermitteln._Sie kann weitere Vorsorgestiftungen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung errichten oder sich als Mitstifterin an solchen beteiligen.