Förderung der steuerbegünstigten, gebundenen Selbstvorsorge durch den zu vorteilhaften Bedingungen erfolgenden Abschluss entsprechender Vorsorgevereinbarungen mit einzelnen Privatpersonen, gegebenenfalls auch durch die Entgegennahme von Freizügigkeitsguthaben im Sinne von Art. 331c OR.