Die Gesellschaft als Organisationseinheit des Vereins zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen (VQF) erbringt Revisionsdienstleistungen nach bundesrechtlichen und spezialgesetzlichen Vorschriften, namentlich Geldwäschereigesetz sowie in verwandten Bereichen, für Mitglieder und Nichtmitglieder des VQF. Die VQF Audit AG darf jedoch keine Geldwäscherei-Prüfungen bei SRO-Mitgliedern des VQF durchführen, sofern Vorstandsmitglieder des VQF gleichzeitig auch im Verwaltungsrat der VQF Audit AG vertreten sind; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten