Betrieb eines Spenglereibetriebes sowie Ausführung von Blitzschutzanlagen; kann gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder verwalten, Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern, im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, Zusammenarbeitsverträge abschliessen sowie alle Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.