Bezweckt die Genossenschafter mit Trink- und Brauchwasser zu versorgen, wobei der Bezug von Trinkwasser unbedingten Vorrang hat, Brauchwasser, soweit möglich, für gewerbliche Betriebe zur Verfügung zu stellen, für die Hydrantenanlage der Genossenschaft eine ständige Löschreserve bereit zu halten, an andere öffentliche und private Körperschaften, soweit möglich, Wasser zu verkaufen. Kann auch an Nichtmitglieder Wasser abgeben, und zwar zu den gleichen Bedingungen wie für Mitglieder.