Vorab die Bereitstellung und Lieferung von Wasser für Trink- und Löschzwecke an eigene Anlagen, an die Mitglieder und mittels Reglement und Tarifordnung auch an Dritte; kann namentlich Grundeigentum und Rechte erwerben und veräussern, Anlagen aller Art bauen und unterhalten, mit der Gemeinde Schwyz oder anderen Gemeinden Konzessionsverträge zur Wasserversorgung abschliessen, mit anderen Wasserversorgungen zusammenarbeiten; kann auch Aufgaben im öffentlichen Interesse übernehmen.